Feuerbestattung

In allen EU-Mitgliedstaaten sind Erdbestattung und Feuerbestattung rechtlich gleichgestellt. Nachdem auch die Kirchen diese Bestattungsart akzeptiert haben, entscheiden sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie die/der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.


Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Aschenreste werden nach der Einäscherung in eine Urnenkapsel gefüllt und in einer Schmuckurne auf dem Friedhof beigesetzt.
Die Angehörigen können dabei im Rahmen einer würdigen Trauerfeier vom Verstorbenen Abschied nehmen.

 

Wir von Bestattungen Kron beraten Sie gerne bei allen Fragen zur Feuerbestattung und kümmern uns selbstverständlich auch um die Abwicklung.