Im Trauerfall


    Wenn der Tod eines lieben Verstorbenen zu Hause eintritt, muss zunächst ein Arzt (idealerweise der Hausarzt) zur notwendigen, medizinischen Untersuchung und Ausstellung der Todesbescheinigung verständigt werden. Der Arzt benötigt hierzu den Personalausweis des Verstorbenen.

    Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung und das Pflegepersonal um die Benachrichtigung des Arztes und der Angehörigen und die Ausstellung der Todesbescheinigung.

    Nun ist der Zeitpunkt gekommen, ein erfahrenes Bestattungsunternehmen hinzuziehen.
    Hierfür sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar und stehen Ihnen in der kommenden, schweren Zeit zur Seite.

    Hilfreich ist es hierzu, wenn folgende Unterlagen bereit gelegt werden:

     

    • Familienstammbuch (da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt)
    • Personalausweis
    • Heiratsurkunde (im Familienbuch enthalten)
    • Eheurkunde bei geschiedenen Ehen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil (mit Rechtsgültigkeitsvermerk)
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
    • Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)
    • Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
    • Krankenkassen-Versichertenkarte, Schwerbehindertenausweis
    • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
    • Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)


    Sollten Dokumente und Nachweise nicht zur Verfügung stehen, so werden wir Ihnen die Beschaffung abnehmen und Sie nach allen Möglichkeiten unterstützen.

    Bei einem gemeinsam geführten, persönlichen Gespräch (ob in unseren Räumlichkeiten oder auch gerne in Ihrer gewohnten Umgebung zu Hause) werden wir auf Ihre und die Wünsche Ihres lieben Verstorbenen eingehen und durch die erhaltenen Informationen ein würdevolles Begräbnis gestalten.